Brandschutzpläne

Brandschutz beginnt nicht zuletzt mit der korrekten Ausweisungen und Beschilderung. Hierfür gelten entsprechende Vorschriften und Normen die von uns rechtskonform in entsprechenden Aushangsprodukten umgesetzt werden.


Erstellung von Brandschutzordnungen

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14 096 kann aus den Teilen A, B und C bestehen.

Teil A

richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage und enthält allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B

richtet sich an alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Hier sind, über Teil A hinausgehend, noch weitere Aufgaben wie z.B. Ordnerfunktionen und Alarmierungsfunktionen enthalten.

Teil C

richtet sich an Beschäftigte mit Brandschutzaufgaben wie z.B. den Sicherheitsbeauftragten und regelt dessen Verhalten im Schadensfall. Teil A ist ein Standardformular, Teil B+C sind in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber einer baulichen Einrichtung zu erstellen.


Fluchtwegpläne nach DIN ISO 23601

Was sind Fluchtwegpläne?

Fluchtwegpläne dienen im Schadensfall dem raschen und sicheren Verlassen des Gebäudes. Insbesondere sollen alternative Fluchtwege aufgezeigt werden, wenn der Haupt-Fluchtweg blockiert ist.

Welche Arten von Fluchtwegplänen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Ausführungen von Fluchtwegplänen:

  • Fluchtwegpläne in Fluren oder vor Treppenhäusern
  • Fluchtwegpläne in Hotel-, Kranken- oder Klassenzimmern

Für welche Objekte sind Fluchtwegpläne zu erstellen?

Fluchtwegpläne sind für alle Sonderbauten und ebenso für alle Bauten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen zu erstellen.

Wer muß Fluchtwegpläne erstellen?

Die Erstellung der Fluchtwegpläne liegt, wenn Sie nicht behördlich gefordert sind, in der Eigenverantwortung des Betreibers.

Was muß in Fluchtwegplänen enthalten sein?

  • Das „Verhalten im Brandfall“ – ähnlich der Brandschutzordnung, Teil A
  • Ein Grundrissplan mit dem Standort
  • die möglichen Fluchtwege zu einem voraussichtlich sicheren Bereich
  • die Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken, etc.)
  • die Alarmierungseinrichtungen
  • Erste Hilfe Material
  • Bei größeren Objekten einen Lageplan mit ausgewiesenem Sammelplatz

Welche Normen gibt es für Fluchtwegpläne?

Die Erstellung der Fluchtwegpläne richtet sich im Wesentlichen nach den jeweiligen Vorschriften, wie. z.B. der Arbeitsstättenverordnung und der DIN ISO 23601.


Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 / TAB

Was sind Feuerwehrlaufkarten?

Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr bei der Alarmierung durch die Brandmeldeanlage zum raschen Auffinden der ausgelösten Brandmelder.

Wo lagern Feuerwehrlaufkarten?

Feuerwehrlaufkarten sind in einem verschlossenen Behältnis bei der Brandmeldeanlage zu lagern. Die Schließung ist regional unterschiedlich.

Wer erstellt Feuerwehrlaufkarten?

Feuerwehrlaufkarten sind normalerweise im Auftragsumfang des Errichters der Brand- meldeanlage enthalten. Viele Errichterfirmen beauftragen eine Fachfirma und nutzen deren „Know How“, da bei der Erstellung viele regionale Sonderwünsche zu berücksichtigen sind.

Wer nimmt Feuerwehrlaufkarten?

Feuerwehrlaufkarten werden bei der Abnahme der Brandmeldeanlage durch den Gutachter und/ oder durch den zuständigen Abnahmebeamten der Feuerwehr abgenommen.

Welche Normen gibt es für Feuerwehrlaufkarten?

Die Normen für Feuerwehrlaufkarten sind regional unterschiedlich und werden in der Regel von den Gemeinden oder Städten als „Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ herausgegeben.


Feuerwehr - Einsatzpläne nach DIN 14095

Was ist ein Einsatzplan?

Der Einsatzplan soll dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften die für den Einsatz notwendigen Informationen (z.B. Räumlichkeiten und Gefahren) liefern.

Wer stellt den Einsatzplan auf?

Die im Baugenehmigungsverfahren geforderten Feuerwehreinsatzpläne sind vom Errichter oder Betreiber der baulichen Anlage im Einvernehmen mit den Brandschutzdienststellen zu erstellen und den örtlichen Feuerwehren zur Verfügung zu stellen.

Muß ein Feuerwehrplan aufgestellt werden?

Die Verpflichtung zur Erstellung von Feuerwehrplänen ergibt sich aus verschiedenen Verordnungen und baulichen Vorschriften, wie z.B. Nr. 5.12.2 der Industriebaurichtlinie oder § 42, Abs. 3 der Musterversammlungsstättenverordnung oder Art. 60, Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung, bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen des Bundeslandes. Die Gemeinden können gegenwärtig nach § 24, Abs. 1 Satz 2, Nr. 4 der Verordnung über die Verhütung von Bränden – unabhängig vom Bauordnungsrecht – Feuerwehrpläne verlangen.

Wie wird ein Einsatzplan erstellt?

Ein Einsatzplan sollte nicht nur anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine eingehende Objektbesichtigung ist ebenso eine wichtige Voraussetzung wie eine detaillierte Absprache mit dem Betreiber.

Welche Normen gibt es für Feuerwehrpläne?

Für die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen gibt es derzeit eine gängige Norm:
Die DIN 14 095
Regional gibt es jedoch einige Abweichungen die einzuarbeiten sind.

Aktualität?

Feuerwehrpläne müssen in regelmäßigen Abständen kontrolliert und ggf. aktualisiert werden. Nur aktuelle Pläne nützen im Einsatzfall.

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